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   VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04   

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https://dejure.org/2004,22214
VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04 (https://dejure.org/2004,22214)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.04.2004 - 1 E 558/04 (https://dejure.org/2004,22214)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. April 2004 - 1 E 558/04 (https://dejure.org/2004,22214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 73 Abs 1 AsylVfG, § 48 Abs 4 VwVfG
    Öffentliches Interesse am unverzüglichen Widerruf einer Asylanerkennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliches Interesse am unverzüglichen Widerruf einer Asylanerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2003 - A 6 S 820/03

    Widerruf der Asylanerkennung - unanwendbare Jahresfrist

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
    Für eine ergänzende Anwendung der dem Vertrauensschutz dienenden Vorschrift des § 48 Abs. 4 VwVfG ist bei diesem auf eine alsbaldige Entlastung der Bundesrepublik Deutschland als Aufnahmestaat zielenden Gesetzeszweck ganz offensichtlich kein Raum (VGH Mannheim, Urt. v. 12.08.2003 - A 6 S 820/03 ).

    Das schließt aber gerade die Anwendung der in §§ 48, 49 VwVfG vorgesehenen für den Betroffenen günstigen Regelungen aus (vgl. (VGH Mannheim, Urt. v. 12.08.2003 - A 6 S 820/03 ).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
    Soweit der Kläger sich hiergegen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.09.2000 (- 9 C 12/00 -, BVerwGE 112, 80) beruft, muss er sich entgegenhalten lassen, dass diese Entscheidung nicht das hergibt, was er damit belegen möchte.
  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass der Widerruf nach § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht deshalb den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, weil er nicht unverzüglich erfolgte (BVerwG, Urt. v. 27.06.1997 - 9 B 280.97 - ; Beschluss vom 25. Mai 1999, - 9 B 288/99 - ).
  • BVerwG, 25.05.1999 - 9 B 288.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
    Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass der Widerruf nach § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht deshalb den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, weil er nicht unverzüglich erfolgte (BVerwG, Urt. v. 27.06.1997 - 9 B 280.97 - ; Beschluss vom 25. Mai 1999, - 9 B 288/99 - ).
  • VG Stuttgart, 07.01.2003 - A 5 K 11226/01

    Zum unverzüglichen Widerruf der Asylberechtigung; Jahresfrist

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
    Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des VG Stuttgart vom 7. Januar 2003 (- A 5 K 11226/01 - AuAS 2003, 82 -) beruft, demzufolge der nicht unverzügliche Widerruf den betroffenen Asylberechtigten in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletze, weil es dazu an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage mangele (Art. 2 Abs. 1 GG), vermag das Gericht dem nicht zu folgen.
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