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VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 73 Abs 1 AsylVfG, § 48 Abs 4 VwVfG
Öffentliches Interesse am unverzüglichen Widerruf einer Asylanerkennung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Öffentliches Interesse am unverzüglichen Widerruf einer Asylanerkennung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.2003 - A 6 S 820/03
Widerruf der Asylanerkennung - unanwendbare Jahresfrist
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
Für eine ergänzende Anwendung der dem Vertrauensschutz dienenden Vorschrift des § 48 Abs. 4 VwVfG ist bei diesem auf eine alsbaldige Entlastung der Bundesrepublik Deutschland als Aufnahmestaat zielenden Gesetzeszweck ganz offensichtlich kein Raum (VGH Mannheim, Urt. v. 12.08.2003 - A 6 S 820/03 ).Das schließt aber gerade die Anwendung der in §§ 48, 49 VwVfG vorgesehenen für den Betroffenen günstigen Regelungen aus (vgl. (VGH Mannheim, Urt. v. 12.08.2003 - A 6 S 820/03 ).
- BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00
Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
Soweit der Kläger sich hiergegen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.09.2000 (- 9 C 12/00 -, BVerwGE 112, 80) beruft, muss er sich entgegenhalten lassen, dass diese Entscheidung nicht das hergibt, was er damit belegen möchte. - BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97
Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass der Widerruf nach § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht deshalb den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, weil er nicht unverzüglich erfolgte (BVerwG, Urt. v. 27.06.1997 - 9 B 280.97 - ; Beschluss vom 25. Mai 1999, - 9 B 288/99 - ). - BVerwG, 25.05.1999 - 9 B 288.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
Es ist jedoch höchstrichterlich geklärt, dass der Widerruf nach § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht deshalb den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, weil er nicht unverzüglich erfolgte (…BVerwG, Urt. v. 27.06.1997 - 9 B 280.97 - ; Beschluss vom 25. Mai 1999, - 9 B 288/99 - ). - VG Stuttgart, 07.01.2003 - A 5 K 11226/01
Zum unverzüglichen Widerruf der Asylberechtigung; Jahresfrist
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - 1 E 558/04
Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des VG Stuttgart vom 7. Januar 2003 (- A 5 K 11226/01 - AuAS 2003, 82 -) beruft, demzufolge der nicht unverzügliche Widerruf den betroffenen Asylberechtigten in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletze, weil es dazu an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage mangele (Art. 2 Abs. 1 GG), vermag das Gericht dem nicht zu folgen.